Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet folgende Unterkünfte:
Ferienhaus Inseltraum: Ferienwohnungen Windspiel / Ostseeblick
Zum Hühnergott 15, 18556 Dranske (OT Lancken)
Die Unterkünfte sind vollständig eingerichtet und möbliert.
Die Schlüsselübergabe/Zutritt erfolgt über einen elektronischen Code, der für die Dauer der Mietzeit aktiv ist. Der Code wird individuell für jede Mietpartei vergeben und am Anreisetag mitgeteilt. Die Weitergabe des Code an fremde Dritte ist nicht gestattet.
2. Buchungsanfragen und Buchungen
Erhält der Vermieter eine Buchungsanfrage, sendet er bei Verfügbarkeit ein unverbindliches Angebot dem Interessenten zu. Nimmt der Interessent das Angebot an bzw. bucht dies verbindlich, erhält er vom Vermieter eine Buchungsbestätigung bzw. Mietvertrag unverzüglich per E-Mail oder Briefpost. Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt durch Ausstellung der Buchungsbestätigung zustande.
3. Preise und Leistungen
Die Preise und Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und umfassen nur die dort bezeichneten Leistungen. Verbrauchskosten während des Aufenthaltes des Mieters für Strom, Wasser, Heizung, Internet und Sauna (pro Woche 720 Minuten = 12 Stunden) sowie die Endreinigung sind im Mietpreis inbegriffen. Die enthaltene Endreinigung der Unterkunft beinhaltet nicht die Reinigung der Küche und deren Utensilien; hierfür ist der Mieter verantwortlich.
Das Laden von E-Autos ist nur an den bereitgestellten Wallboxen gegen Entgelt erlaubt!
Bei Zuwiderhandlung werden die geladenen Kilowattstunden dem Mieter nachträglich mit 0,52 Ct/kWh sowie eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 EUR in Rechnung gestellt!
4. An- und Abreise
Die Anreise ist frühestens ab 16:00 Uhr möglich, die Abreise muß bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Abweichungen nur nach vorheriger Vereinbarung.
Sollte es bei Einzug wider Erwarten bezüglich der Sauberkeit Beanstandungen geben, so sind diese vom Mieter umgehend dem Vermieter/Ansprechpartner vor Ort mitzuteilen, und es muss die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Für den vorübergehenden Ausfall von Mobiliar und/oder Elektrogeräten, der öffentlichen Ver-/Entsorgung oder sonstigen, nicht vorhersehbaren Ereignissen, haftet nicht der Vermieter.
Während des Aufenthaltes hat der Mieter für eine laufende Reinigung der Unterkunft zu sorgen.
Nach Ende der Mietzeit ist die Unterkunft geräumt und besenrein, in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Der Zutrittscode verliert am Abreisetag um 10:00 Uhr seine Gültigkeit.
5. Zahlungsweise
Die im Vertrag des Vermieters genannte Anzahlung (30 % des Gesamtpreises) ist innerhalb von 2 Wochen nach Buchung auf das dort angegebene Konto zu zahlen bzw. so wie vertraglich vereinbart. Die Restzahlung (70 % des Gesamtpreises) inkl. Kurbeitrag ist spätestens 4 Wochen vor Anreise (ohne jede weitere Zahlungsaufforderung) zu leisten.
Bei Buchungen innerhalb 4 Wochen vor Anreise ist die Gesamtzahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
Bei nicht rechtzeitigen Zahlungseingängen ist der Vermieter berechtigt, eine Nachfrist zu setzen, vom Reisevertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Zusätzlich zieht der Vermieter für die Gemeinde Dranske die Kurabgabe ein. Die Kurabgabe ist im Mietpreis nicht enthalten.
6. Zusatzleistungen
Das Wäschepaket ist immer für zahlende Personen im Preis enthalten.
Dem Mieter wird eine Garage zur Abstellung von persönlichen Gegenständen (z.B. Fahrräder, E-Bikes, Strandspielzeug) zur Verfügung gestellt.
Das Abstellen von PKW in der Garage ist nicht erlaubt. Parken ist vor der Garage möglich.
Der Vermieter stellt kostenfrei auf Nachfrage einen Kinderhochstuhl und ein Kinderreisebett zur Verfügung. (Bettwaren sind hierfür selbst mitzubringen).
Es stehen 2 Wallboxen (11kW) zum Laden von E-Autos zur Verfügung. Die Ladungen werden nach Verbrauch abgerechnet und mit der Kaution verrechnet. Sollten höhere Verbräuche anfallen, kann Vermieter eine weitere Nachzahlung für die höheren Verbräuche verlangen.
7. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Storniert der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
-bis 45 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Im Falle einer Stornierung ist es zwingend notwendig, dem Vermieter dies schriftlich (per E-Mail an urlaub@inseltraum.de oder per Post – Fam. Elkner, Holbeinstr. 31, 15370 Fredersdorf) mitzuteilen. Nachdem die Stornierung bei uns schriftlich eingegangen ist, versucht der Vermieter den gebuchten Zeitraum an Ersatzmieter weiterzuvermieten. Für die Abwicklung einer Stornierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR. Eine Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung, abzüglich der Bearbeitungsgebühr, erfolgt erst ab dem Zeitpunkt, wenn Ersatzmieter den betreffenden Zeitraum entsprechend mieten und auch bezahlt haben. Gelingt uns keine Weitervermietung für den stornierten Zeitraum oder nur teilweise, erhalten Sie eine detaillierte Storno-Rechnung.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet und es erfolgt keine Rückerstattung. Ein Nichtgefallen der Ferienunterkunft berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung.
Der Vermieter kann in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik und bei sonstigen Leistungserschwernissen dem Mieter eine etwa gleichwertige Unterkunft anbieten oder den Vertrag fristlos kündigen. Bei Kündigung des Vertrages hat der Mieter Anspruch auf anteilige Erstattung des gezahlten Betrages. Evtl. weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Bei Ausfall von vertraglichen Nebenleistungen kann der Mieter den Vertrag nicht kündigen, sondern lediglich entsprechende Rückzahlungen verlangen.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
8. Haftung und Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die ausliegende Hausordnung zu beachten.
Die Unterkunft darf nur von der vertraglich vereinbarten Anzahl Erwachsener und Kinder genutzt werden.
Bei Unterkünften mit Hundeerlaubnis (gegen Gebühr) sind die Hunde gleichfalls vorher anzumelden. Der Vermieter behält sich die Ausübung des Hausrechts gegenüber unberechtigten Personen, insbesondere gegenüber Dritten, die nicht in der Buchung angegeben wurden, vor. Der Vermieter ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder vom Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn die Vertragsgäste eine erhebliche Belästigung für andere Gäste darstellen, die Unterkunft vertragswidrig benutzt oder sich sittenwidrig verhalten wird.
Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft und das darin enthaltene Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden oder Verschmutzungen, die während der Vertragsdauer in der Unterkunft und am Inventar entstehen und nicht durch die Endreinigung beseitigt werden können, sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zu ersetzen. Der Vermieter behält sich eine Nachforderung bei Beschädigungen oder Verunreinigungen, insbesondere durch Tiere des Mieters, vor.
Hinterlassenschaften von Leergut, Müll, Verschmutzungen von Betten und Teppichen, Verunreinigungen des Grills und Kamins, gehören nicht zur Endreinigung und führen zur Nachberechnung.
Beim Beginn des Mietverhältnisses vorhandene oder während der Mietzeit auftretende Mängel am Mietobjekt sind dem Vermieter unverzüglich (spätestens binnen 12 Stunden) anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Anzeige, so ist er nicht berechtigt, den Mietpreis zu mindern. Führt die unterlassene Anzeige eines Mangels zu einem Schaden an der Mietsache, so haftet der Mieter in voller Höhe für die Schadensbeseitigungskosten. Eventuelle Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung unserer Leistungen müssen vom Mieter innerhalb einer Woche nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, uns gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden diese Frist nicht eingehalten hat.
9. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN/LAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN/LAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und für hierüber getätigte Rechtsgeschäfte, ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Das WLAN darf weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten genutzt werden; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen. Die geltenden Jugendschutzvorschriften werden beachtet.
Es dürfen keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet werden.
Das WLAN darf nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, muss er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand umgehend hinweisen.
Dem Mieter werden TV-Geräte mit sogenannten Smart-TV-Möglichkeiten zur Nutzung bereitgestellt. Die bestehenden eingestellten Zugänge (O2 waipuTV) dürfen nicht verändert werden. Etwaige vom Mieter verstellte/gesperrte Zugänge werden vom Vermieter nachträglich kostenpflichtig wiederhergestellt.
Sollten vom Mieter eigene Zugänge, z.B: für youtube, Amazon Prime usw. eingestellt worden sein, sind diese bei Abreise vom Mieter wieder zu löschen. Vermieter haftet nicht für die Nutzung durch nachfolgende Mieter, wenn diese Zugänge noch bestehen.
10. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung auf der Webseite hat der Mieter zur Kenntnis genommen und stimmt zu, dass dessen Angaben und Daten zur Bearbeitung, der Vermittlung und zur Vertragserstellung elektronisch erhoben und gespeichert werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese sind Einzelangaben über persönlich oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierunter fallen z. B. Angaben wie Name, Post-Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, ggf. aber auch Nutzungsdaten wie Ihre IP-Adresse.
Der Vermieter beachtet den Grundsatz der zweckgebundenen Datenverwendung und erhebt, verarbeitet und speichert vom Mieter personenbezogene Daten nur für die Erbringung seiner Dienstleistung oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Personenbezogene Daten speichert der Vermieter den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit nur so lange, wie es für die Erbringung seiner Dienstleistung erforderlich oder von Gesetzgeber vorgeschrieben ist (gesetzliche Sperrfrist).
Eine Weitergabe persönlicher Daten des Mieters an Dritte erfolgt nicht ohne seine ausdrückliche Einwilligung, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institution und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn der Vermieter durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet wird.
Da Mieter im Rahmen der Dienstleistungserbringung möglicherweise mit personenbezogenen Daten Dritter in Kontakt kommen, weist der Vermieter den Mieter auf seine Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses hin.
Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass personenbezogene Daten so verarbeitet (gespeichert, benutzt, ausgewertet, weitergegeben) werden, dass die Rechte der durch die Verarbeitung betroffenen Personen auf Vertraulichkeit und Integrität ihrer Daten gewährleistet werden. Nach diesen Vorschriften ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt oder unrechtmäßig zu verarbeiten oder absichtlich oder unabsichtlich die Sicherheit der Verarbeitung in einer Weise zu verletzen, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung oder unbefugtem Zugang führt.
Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften können ggf. mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Entsteht der betroffenen Person durch die unzulässige Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein materieller oder immaterieller Schaden, kann ein Schadenersatzanspruch entstehen.
11. Mietvertrag - Schriftform, Salvatorische Klausel
Fotos und Texte auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel, Elektrogeräte usw.) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Der Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Gerichtsstand ist Stralsund.
Stand: 01.01.2024